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   OLG Hamm, 04.02.2014 - 27 U 45/12   

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https://dejure.org/2014,6844
OLG Hamm, 04.02.2014 - 27 U 45/12 (https://dejure.org/2014,6844)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.02.2014 - 27 U 45/12 (https://dejure.org/2014,6844)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Februar 2014 - 27 U 45/12 (https://dejure.org/2014,6844)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit eines Gesellschafterbeschlusses betreffend die Nichtveröffentlichung des Jahresabschlusses einer GmbH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 264 Abs. 3
    Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses betreffend die Nichtveröffentlichung des Jahresabschlusses einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    1. Es ist allgemein anerkannt, dass ein
    Bei der Stimmabgabe Bindungen an den Gesetzeszweck und das Gesellschaftsinteresse sowie Treuebindungen gegenüber der Gesellschaft und gegenüber den Mitgesellschaftern, Entscheidung über die Offenlegung eines Einzelabschlusses nach internationalen ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.07.1993 - II ZR 65/92

    Keine Abberufung des GmbH-Geschäftführers aufgrund bekannter Umstände

    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2014 - 27 U 45/12
    Der Beschluss ist mit 100% der abgegebenen und zu berücksichtigenden Stimmen gefasst worden, denn die abgegebenen Stimmen des Klägers sind wegen Treuwidrigkeit der Stimmabgabe nicht mitzuzählen (BGH WM 93, 1593; BGH WM 91, 97; Baumbach/Hueck/Zöllner, GmbHG, 20. Aufl. 2013, § 47 Rn. 108, 111).
  • BGH, 19.11.1990 - II ZR 88/89

    Wiederbestellung des aus wichtigem Grunde abberufenen Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2014 - 27 U 45/12
    Der Beschluss ist mit 100% der abgegebenen und zu berücksichtigenden Stimmen gefasst worden, denn die abgegebenen Stimmen des Klägers sind wegen Treuwidrigkeit der Stimmabgabe nicht mitzuzählen (BGH WM 93, 1593; BGH WM 91, 97; Baumbach/Hueck/Zöllner, GmbHG, 20. Aufl. 2013, § 47 Rn. 108, 111).
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